I.
Mit notariellem Übertragungsvertrag vom 14. Dezember 1993 übertrug der Antragsteller mit Wirkung ab dem 2. Januar 1994 seiner Tochter das zuvor von ihm betriebene Tiefbauunternehmen mit sämtlichen Aktiva und Passiva. Als Gegenleistung (§ 6 des Vertrages) wurde ein Betrag von DM 252.000,- vereinbart, der in monatlich gleichbleibenden Raten von je DM 6.000,- erbracht werden sollte. Daneben verpflichtete sich die Tochter - abhängig von den Einkünften der Antragsteller - gegebenenfalls eine "Fehlbetragsrente" zu entrichten. Im übrigen erfolgte die Übertragung des Unternehmens unentgeltlich, ohne weitere Bedingungen und Auflagen, wobei auch die Anrechnung des Wertes des übertragenen Unternehmens, soweit diesem keine Gegenleistung gegenüberstand, auf das spätere Erb- und/oder Pflichtteilsrecht der Erwerberin am Nachlaß der übertragenden Eltern ausgeschlossen war.
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