FG München - Urteil vom 11.04.2018
4 K 103/18
Fundstellen:
EFG 2018, 1461

Kaufpreisminderung im Grunderwerbsteuerrecht kein steuerlich rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

FG München, Urteil vom 11.04.2018 - Aktenzeichen 4 K 103/18

DRsp Nr. 2018/10355

Kaufpreisminderung im Grunderwerbsteuerrecht kein steuerlich rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten, ob die Voraussetzungen für die Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheides gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) im Streitfall vorliegen.