Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.12.2015 in Sachen
Auf die Anschlussberufung der Beklagten hin wird dasUrteil des Arbeitsgerichts Köln (wie oben bezeichnet)abgeändert:
Die Klage wird auch hinsichtlich des Antrags zu 2)abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerinauferlegt.
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