FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 07.03.2013
6 K 1031/12
Normen:
EStG § 12 Nr. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Kein Abzug von Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.03.2013 - Aktenzeichen 6 K 1031/12

DRsp Nr. 2013/18814

Kein Abzug von Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung

1. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sind – seit Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG zum 1.1,2006 – als Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG nicht mehr abzugsfähig. 2. Der Aufwand, der durch das Ausfüllen von Steuererklärungsvordrucken verursacht wird, ist im demokratischen Gemeinwesen „entschädigungslos” hinzunehmen. 3. Es besteht keine verfassungsrechtliche Pflicht, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand