1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klägerin stand als Beamtin im Dienst des Beklagten und war zuletzt beim Finanzamt Z eingesetzt. Ihr Beamtenverhältnis endete durch Urteil des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. April 1972.
Mit Erstattungsbeschluss des Finanzamts Z vom 19. Juli 1972 wurde die Klägerin verpflichtet, einen von ihr mit verursachtem Kassenfehlbestand in erheblicher Höhe auszugleichen.
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