FG Niedersachsen - Beschluss vom 03.06.2009
9 V 80/09
Normen:
EigZulG § 1 Abs. 1; EigZulG § 2 Satz 1; EGV Art. 39; EGV Art. 43;
Fundstellen:
EFG 2009, 1729

Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Ferien- oder Zweitwohnung bei unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG - Eigenheimzulage; Ferienwohnung; Spanien

FG Niedersachsen, Beschluss vom 03.06.2009 - Aktenzeichen 9 V 80/09

DRsp Nr. 2009/17586

Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Ferien- oder Zweitwohnung bei unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG - Eigenheimzulage; Ferienwohnung; Spanien

1. Für Ferien- oder Zweitwohnungen, die in Spanien belegen sind, besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage. Diese kann nur für Objekte im Inland begehrt werden. 2. Das EuGH-Urteil vom 17.1.2008 Rs C-152/05, BStBl II 2008, 326 steht dem nicht entgegen. Dieses Urteil ist auf im EU/EWR-Ausland belegene Zweit- oder Ferienwohnungen, die entweder von den Eigentümern selbst bewohnt oder unentgeltlich an nahe Angehörige zu Wohnzwecken überlassen werden, nicht anzuwenden.

Normenkette:

EigZulG § 1 Abs. 1; EigZulG § 2 Satz 1; EGV Art. 39; EGV Art. 43;

Tatbestand:

Im Hauptsacheverfahren, das bei Gericht unter dem Az. 9 K 147/09 geführt wird, ist streitig, ob den Antragstellern für ein in P. (Spanien) belegenes selbstgenutztes Wohnobjekt die Eigenheimzulage ab 2008 zusteht.

Die Antragsteller sind Eheleute, die nach eigenen Angaben ihren gemeinsamen Wohnsitz unter der Anschrift ... (Deutschland) haben.