Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.12.2017 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit der Berufung wendet sich die Beklagte gegen ihre Verurteilung zur Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Zeit von Januar 2016 bis Mai 2019.
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