LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.02.2020
L 9 AL 155/18
Normen:
SGB III § 24 Abs. 1; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB III § 137 Abs. 1; SGB III § 142 Abs. 1 S. 1; SGB III § 143 Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 30.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 401/17

Kein Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld bei Nichterfüllung der AnwartschaftszeitKeine versicherungspflichtige Beschäftigung im Betrieb der Ehefrau als selbständig tätiger, tatsächlicher UnternehmensinhaberAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.2020 - Aktenzeichen L 9 AL 155/18

DRsp Nr. 2020/9781

Kein Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld bei Nichterfüllung der Anwartschaftszeit Keine versicherungspflichtige Beschäftigung im Betrieb der Ehefrau als selbständig tätiger, tatsächlicher Unternehmensinhaber Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.05.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 24 Abs. 1; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB III § 137 Abs. 1; SGB III § 142 Abs. 1 S. 1; SGB III § 143 Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung von Arbeitslosengeld, insbesondere die Erfüllung der Anwartschaftszeit.