LSG Bayern - Urteil vom 12.10.2016
L 6 R 736/15
Normen:
SGG § 103 S. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 30.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 2614/13

Kein Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei der Verweigerung einer persönlichen Untersuchung

LSG Bayern, Urteil vom 12.10.2016 - Aktenzeichen L 6 R 736/15

DRsp Nr. 2017/1358

Kein Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei der Verweigerung einer persönlichen Untersuchung

Wird eine persönliche Untersuchung verweigert, liegt ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht vor. Verweigerungsrecht besteht nur bei wichtigem Grund. Kann der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt werden, ergeht eine Entscheidung nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast.

1. Im sozialgerichtlichen Verfahren trägt derjenige die objektive Beweislast, zu dessen Gunsten ein Tatbestandsmerkmal im Prozess wirkt: Danach trägt ein Antragsteller die objektive Beweislast für das Vorliegen einer Erwerbsminderung. 2. Der Grundsatz der objektiven Beweislast greift dann ein, wenn das Gericht trotz aller Bemühungen bei der Amtsermittlung den Sachverhalt nicht weiter aufklären kann.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 103 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.