EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Buchst. b ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Buchst. c ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ;
Kein Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit
FG Hamburg, Urteil vom 25.09.2003 - Aktenzeichen I 230/02
DRsp Nr. 2004/1146
Kein Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit
Eine Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes schließt den Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon aus, ob die Tätigkeit vor oder nach einer Ausbildung stattfindet. Von einer Vollzeiterwerbstätigkeit ist grundsätzlich auszugehen, wenn die hieraus erzielten Einkünfte den (anteiligen) Grenzbetrag übersteigen.
Normenkette:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Buchst. b ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Buchst. c ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ;
Tatbestand:
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