Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juni 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Im Streit steht ein Anspruch auf Gewährung von Krankengeld (Krg) in der Zeit vom 26.5.2015 bis zum 7.6.2015.
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