Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 25. September 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Klägerin begehrt eine Hilfsmittelversorgung mit Flüssigsauerstoff im Rahmen einer Sauerstoff-Langzeit-Therapie.
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