BFH - Beschluss vom 14.04.2011
VII B 201/10
Fundstellen:
DZWiR 2011, 509
ZIP 2011, 1376
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 30.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2800/09 AO

Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das FA auf Prüfung von Amts wegen, ob ein Erstattungsanspruch zugunsten der Insolvenzmasse besteht

BFH, Beschluss vom 14.04.2011 - Aktenzeichen VII B 201/10

DRsp Nr. 2011/11470

Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das FA auf Prüfung von Amts wegen, ob ein Erstattungsanspruch zugunsten der Insolvenzmasse besteht

1. NV: Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch darauf, dass das FA auf einen Erstattungsantrag hin von Amts wegen prüft, ob im Anfechtungszeitraum Zahlungen eingegangen sind, die die spätere Insolvenzmasse geschmälert haben. Es ist insbesondere nicht verpflichtet, selbständig die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Gläubigerbenachteiligung im Zeitpunkt der jeweiligen Zahlungseingänge zu ermitteln. 2. NV: Die Verpflichtung des FA, Erstattungsvoraussetzungen zugunsten der Insolvenzmasse von Amts wegen aufzuklären, und der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft, wenn der Fiskus im Wege der Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen werden soll, folgen denselben Rechtsgrundsätzen. 3. NV: Ein allgemeiner Aufklärungsanspruch ergibt sich ebenso wie ein Auskunftsrecht weder aus der InsO noch aus der AO.