FG Münster - Gerichtsbescheid vom 23.01.2006
10 K 2114/04 E
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; EStG § 3 Nr. 12 S. 1, EStG § 9 ;
Fundstellen:
DB 2006, 1652
EFG 2006, 951

Kein Anspruch eines Richters am Finanzgericht auf pauschale Steuerfreistellung eines Teils seiner Einnahmen

FG Münster, Gerichtsbescheid vom 23.01.2006 - Aktenzeichen 10 K 2114/04 E

DRsp Nr. 2006/11782

Kein Anspruch eines Richters am Finanzgericht auf pauschale Steuerfreistellung eines Teils seiner Einnahmen

Ein Richter am Finanzgericht kann einen Anspruch auf Steuerfreistellung eines Drittels seiner Einnahmen nicht daraus herleiten, dass die Gesamtbezüge von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu ca. einem Drittel aus einer steuerfreien Kostenpauschale bestehen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; EStG § 3 Nr. 12 S. 1, EStG § 9 ;

Tatbestand:

Streitig ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2000 (Streitjahr) die Gewährung einer steuerfreien Kostenpauschale.