Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 23.08.2019 -
Der Antragsteller hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000,00 €.
A.Die Beteiligten streiten im Vorabentscheidungsverfahren darüber, ob der in der Hauptsache gegenständliche Antrag auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte im Urteils- oder im Beschlussverfahren zu bescheiden ist.
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