I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Rückzahlung der Weihnachtsgeldzuwendung 2016 in Anspruch.
Das Arbeitsgericht hat die Klage durch ein am 13.12.2018 verkündetes Urteil abgewiesen. Der Rückzahlungsanspruch sei nach §
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