Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des vermeintlichen Leistungsempfängers gegenüber dem FA aufgrund des Reemtsma-Urteils des EuGH bei späterer steuerlicher Nichtanerkennung eines Lease-and-sale-back-Geschäfts Rechnungsberichtigung durch den nunmehr insolvenzbedingt zahlungsunfähigen leistenden Unternehmer und Erstattung der ursprünglich an das FA abgeführten Umsatzsteuer an die Insolvenzmasse kein Verstoß von § 37 Abs. 2 S. 1 AO gegen höherrangiges Recht
FG Saarland, Urteil vom 24.04.2013 - Aktenzeichen 1 K 1157/12
DRsp Nr. 2014/9431
Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des vermeintlichen Leistungsempfängers gegenüber dem FA aufgrund des Reemtsma-Urteils des EuGH bei späterer steuerlicher Nichtanerkennung eines Lease-and-sale-back-Geschäfts Rechnungsberichtigung durch den nunmehr insolvenzbedingt zahlungsunfähigen leistenden Unternehmer und Erstattung der ursprünglich an das FA abgeführten Umsatzsteuer an die Insolvenzmasse kein Verstoß von § 37 Abs. 2 S. 1 AO gegen höherrangiges Recht
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