Die Kläger nehmen die Beklagten wegen fehlerhafter Beratung und Vertretung in Steuersachen auf Schadensersatz in Anspruch.
Sie sind Gesellschafter und Erben der ehemaligen Firma A. K. GmbH & Co. KG in B. Die Beklagten haben bei der Umstrukturierung zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Ausscheiden der Kommanditisten als Mitunternehmer der KG und Anwachsung der Kommanditanteile im Vermögen der GmbH beratend mitgewirkt.
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