Streitig ist die Frage, ob der Klägerin ein Entschädigungsanspruch nach § 107 Abgabenordnung in der im Streitzeitraum gültigen Fassung (AO) i.V.m. dem
Mit Datum vom 25. März 2003 richtete der Beklagte ein ausdrücklich als "Vorlageersuchen an Dritte nach § 97 der Abgabenordnung (AO)" bezeichnetes Schreiben an die Klägerin. Darin forderte er im Rahmen einer Betriebsprüfung bei den Eheleuten ... diverse Kopien von Unterlagen über die Eheleute bei der Klägerin an, da diese Unterlagen von den Eheleuten dem Beklagten trotz Aufforderung nicht vorgelegt worden waren. Der genaue Wortlaut des Ersuchens lautete:
"... Somit bitte ich im Rahmen des Besteuerungsverfahrens der Eheleute um die Übersendung folgender Unterlagen:
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