Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 05.06.2019 abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 05.04.2020 wird aufgehoben.
Der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zu 2) wird zurückgewiesen. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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