1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin zu Recht einen Anspruch auf Erstattung von Antidumpingzoll für die von ihr eingeführten und später ins Drittland weitergelieferten chinesischen Fahrradteile geltend gemacht hat.
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