FG Köln - Urteil vom 25.03.2010
6 K 3467/06
Normen:
AO § 240 Abs. 1 Satz 1; AO § 227;

Kein Erlass von Säumniszuschlägen auf eine Lohnsteuerhaftungsschuld nach Wegzug des Haftungsschuldners

FG Köln, Urteil vom 25.03.2010 - Aktenzeichen 6 K 3467/06

DRsp Nr. 2010/18683

Kein Erlass von Säumniszuschlägen auf eine Lohnsteuerhaftungsschuld nach Wegzug des Haftungsschuldners

1. Die gerichtliche Prüfung eines nicht gem. § 227 AO erlassenen Säumniszuschlags beschränkt sich darauf festzustellen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens der Finanzbehörde überschritten sind oder von dem Ermessen nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist. 2. Wartet das Finanzamt mit der Vollstreckung einer Haftungsschuld ab, obwohl die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und die Wirkung einer Aussetzung der Vollziehung durch Bekanntgabe eines Einspruchsbescheids entfallen ist, entstehen Säumniszuschläge, deren Erlass nicht verlangt werden kann, weil das Finanzamt sich nicht konsequent verhalten hat. Das gilt auch dann, wenn es im Klageverfahren über die Haftungsschuld zwei Jahre gedauert hat, bis das Finanzgericht zur mündlichen Verhandlung geladen und zwei weitere Jahre, bis das Gericht ein Urteil zugestellt hat.

Normenkette:

AO § 240 Abs. 1 Satz 1; AO § 227;

Tatbestand: