FG München - Urteil vom 09.03.2005
1 K 4255/02
Normen:
AO § 227 § 240 Abs. 1 § 222 ;

Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei vorübergehendem Liquiditätsengpass

FG München, Urteil vom 09.03.2005 - Aktenzeichen 1 K 4255/02

DRsp Nr. 2005/8388

Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei vorübergehendem Liquiditätsengpass

Ein vorübergehender Liquiditätsengpass rechtfertigt nicht den Erlass von Säumniszuschlägen, wenn der Steuerpflichtige sich auf die Steuernachzahlung einstellen konnte und es dennoch unterlassen hat, Vorsorge für die nötige Liquidität zu treffen.

Normenkette:

AO § 227 § 240 Abs. 1 § 222 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Beklagte - das Zentralfinanzamt (ZFA) - verpflichtet ist, Säumniszuschläge zur Einkommensteuer (ESt) und zum Solidaritätszuschlag (SolZ) 1998 zur Hälfte zu erlassen.