Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus der Vermietung einer behindertengerechten Ferienanlage
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.03.2011 - Aktenzeichen 5 K 5060/08
DRsp Nr. 2011/11349
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus der Vermietung einer behindertengerechten Ferienanlage
1. Umsätze eines die Unterstützung behinderter Menschen bei der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung bezweckenden gemeinnützigen Vereins aus der Vermietung einer - jedermann zur Verfügung stehenden - behindertengerechten Ferienanlage unterliegen dem Regelsteuersatz und sind nicht gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8UStG ermäßigt zu besteuern.2. Dem steht nicht entgegen, dass der Verein eine umsatzsteuerliche Organschaft mit einer Behindertenwerkstätte betreibenden gemeinnützigen GmbH bildet.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.