LSG Bayern, vom 03.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 613/18
SG Bayreuth, vom 18.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 R 809/17
Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters für während einer Rehabilitationsmaßnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung erbrachtes Arbeitslosengeld II bei fehlendem Anspruch auf ÜbergangsgeldKeine Berücksichtigung von Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeiten als Beitragszeiten im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) SGB VI
BSG, Urteil vom 07.04.2022 - Aktenzeichen B 5 R 47/21 R
DRsp Nr. 2022/12733
Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters für während einer Rehabilitationsmaßnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung erbrachtes Arbeitslosengeld II bei fehlendem Anspruch auf ÜbergangsgeldKeine Berücksichtigung von Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeiten als Beitragszeiten im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) SGB VI
Bezieht ein Versicherter unmittelbar vor einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation Arbeitslosengeld II, ist für einen Anspruch auf Übergangsgeld ausreichend, dass in den letzten zwei Jahren vor Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit für zumindest sechs Monate Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden sind.
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