FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.01.1999
14 K 151/96
Normen:
EStG § 3 Nr. 26 ; EWG-Vertrag Art. 59 ;
Fundstellen:
DB 2002, 2683
EFG 2002, 1308

Kein Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG für die Vergütung eines Hochschullehrers für einen Lehrauftrag durch eine französische Universität; Einkommensteuer 1991

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.01.1999 - Aktenzeichen 14 K 151/96

DRsp Nr. 2002/13561

Kein Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG für die Vergütung eines Hochschullehrers für einen Lehrauftrag durch eine französische Universität; Einkommensteuer 1991

Die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG setzt voraus, dass die Leistung gegenüber einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts erbracht wurde. Ein Anspruch auf Gewährung des Freibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG für die Vergütung eines im Hauptberuf in Deutschland tätigen Hochschullehrers für einen Lehrauftrag durch eine französische Universität lässt sich auch nicht aus Art. 59ff. EWG-Vertrag herleiten.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 26 ; EWG-Vertrag Art. 59 ;

Tatbestand:

Der Kläger wohnt und arbeitet in seinem Hauptberuf in Deutschland. Ferner hatte er im Streitjahr 1991 einen 16 Stunden umfassenden Lehrauftrag von der Universität Straßburg erhalten, für den er im Streitjahr 1991 5.760 Ffr. (brutto) zu beanspruchen hatte. Die Universität bezahlte dem Kläger im Jahre 1991 nach Abzug französischer Sozialabgaben 4.814,79 Ffr. aus.

Die Klägerin ist mit dem Kläger verheiratet und wird mit diesem zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Die Kläger hatten im Streitjahr 1991 drei minderjährige Kinder.