I. Die X-AG beantragte für 1996 eine Investitionszulage unter anderem für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern für den Unternehmensbereich der Stromerzeugung. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) gewährte die Investitionszulage nur teilweise. Der Einspruch gegen den (geänderten) Investitionszulagenbescheid für 1996 war erfolglos.
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