1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen für den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorliegen.
Die Antragstellerin - eine Kommanditgesellschaft - (KG) betreibt Finanzberatung und vertreibt Finanzanlagen. Komplementär mit einem 95%-Anteil ist A.A., Kommanditist mit 5% B.B.. Der Antragsgegner - das Finanzamt (FA) - ist zuständig für die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns (Gewinnfeststellung) sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages (GewStMessB) der KG für das Streitjahr 2007.
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