FG München - Urteil vom 07.01.2013
5 K 3391/10
Normen:
EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a;

Kein Kindergeld bei weniger als 10 Wochenstunden Ausbildungsumfang

FG München, Urteil vom 07.01.2013 - Aktenzeichen 5 K 3391/10

DRsp Nr. 2013/6543

Kein Kindergeld bei weniger als 10 Wochenstunden Ausbildungsumfang

Ist bei Kinderen zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr ein zeitlicher Ausbildungsumfang von mehr als zehn Wochenstunden nicht nachgewiesen, kann Kindergeld nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht gewährt werden

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a;

Gründe

I.

Der Kläger ist polnischer Staatsbürger. Er begehrt Kindergeld für seine drei Kinder …, geboren am 8. Oktober 1989, …, geboren am 14. Oktober 1990 und …, geboren am 12. März 1995.