1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klägerin (Klin) ist die Mutter der am ... 05.1982 geborenen A. A begann am 13.09.2004 eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin. Voraussichtliches Ausbildungsende war im Juli 2007. Am 15.08.2005 gebar A eine Tochter. Ihre Ausbildung unterbrach A vor der Geburt. Am 04.08.2007 heiratete A den Vater ihrer Tochter. Im September 2007 setzte sie ihre Ausbildung fort.
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