Streitig ist die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung von Kindergeld für die Monate September bis Dezember 2012.
Die Klägerin bezog für ihre am xx.09.1996 geborene Tochter K zunächst laufend Kindergeld.
Im Rahmen eines Datenabgleichs teilte die Meldebehörde der Familienkasse mit, die Klägerin sei nach den USA verzogen. Nach der daraufhin angeforderten Auskunft der Gemeinde hat sich die Klägerin am 04.08.2012 nach Arizona umgemeldet.
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