FG Nürnberg - Urteil vom 12.08.2015
7 K 299/15
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 3; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2b; AO § 8; AO § 9;

Kein Kindergeldanspruch bei mehrjährigem Aufenthalt des Kindes in den USA

FG Nürnberg, Urteil vom 12.08.2015 - Aktenzeichen 7 K 299/15

DRsp Nr. 2015/18308

Kein Kindergeldanspruch bei mehrjährigem Aufenthalt des Kindes in den USA

Verzieht ein minderjähriges Kind mit seinen Eltern für die geplante Dauer von zumindest 4 Jahren in die USA, so wird sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland aufgegeben. Für die Entscheidung über den Kindergeldanspruch ist es dann unerheblich, ob die Klägerin anspruchsberechtigt nach § 62 Abs. 1 Nr. 2b EStG ist.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 S. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 3; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2b; AO § 8; AO § 9;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung von Kindergeld für die Monate September bis Dezember 2012.

Die Klägerin bezog für ihre am xx.09.1996 geborene Tochter K zunächst laufend Kindergeld.

Im Rahmen eines Datenabgleichs teilte die Meldebehörde der Familienkasse mit, die Klägerin sei nach den USA verzogen. Nach der daraufhin angeforderten Auskunft der Gemeinde hat sich die Klägerin am 04.08.2012 nach Arizona umgemeldet.