FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.08.2006
14 K 239/04
Normen:
AO (1977) § 8 § 9 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3 § 62 Abs. 1 Nr. 1 § 62 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 202

Kein Kindergeldanspruch der Eltern bei Schulbesuch des Kindes für acht bis neun Jahre in Jordanien

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2006 - Aktenzeichen 14 K 239/04

DRsp Nr. 2006/29415

Kein Kindergeldanspruch der Eltern bei Schulbesuch des Kindes für acht bis neun Jahre in Jordanien

Wird der in Deutschland geborene Sohn türkischer Eltern ab dem 12. Lebensjahr in einem Internat in Jordanien untergebracht, um dort für einen Zeitraum von acht bis neun Jahren zur Schule zu gehen, so hat er auch dann keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland mehr (als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch der Eltern), wenn er sich in den Ferien pro Jahr ca. 6 Wochen in der elterlichen Wohnung in Deutschland aufhält, zeitweise auch in Deutschland gemeldet ist und die Absicht hat, nach Abschluss seiner Schulausbildung in Jordanien wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Normenkette:

AO (1977) § 8 § 9 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3 § 62 Abs. 1 Nr. 1 § 62 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob B, der am ...1990 geborene Sohn der Klägerin, in der Zeit seines Schulbesuchs in Jordanien in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte und für ihn daher ein Kindergeldanspruch nach §§ 62, 63 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bestand.