FG Münster - Urteil vom 22.02.2013
14 K 1993/12 Kg
Normen:
AufhG § 29 Abs 5 Nr 3; EStG § 62 Abs 2 Nr 2 Halbs 1;

Kein Kindergeldanspruch eines Ägypters ohne den tatsächlichen Besitz eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt

FG Münster, Urteil vom 22.02.2013 - Aktenzeichen 14 K 1993/12 Kg

DRsp Nr. 2013/6570

Kein Kindergeldanspruch eines Ägypters ohne den tatsächlichen Besitz eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt

Für den Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1 EStG kommt es allein darauf an, dass tatsächlich ein Aufenthaltstitel mit der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit erteilt worden ist. Ein hierauf gerichteter, rechtlich bestehender Anspruch gem. § 29 Abs. 5 Nr. 3 AufhG genügt nicht, wenn in dem bisherigen Aufenthaltstitel das Gegenteil ausgesprochen worden ist.

Normenkette:

AufhG § 29 Abs 5 Nr 3; EStG § 62 Abs 2 Nr 2 Halbs 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Kindergeld für seinen am 01.11.2006 geborenen Sohn P. und für die am 25.06.2008 geborenen Zwillinge B. und C. hat.