Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist die Mutter des am 21. August 1994 geborenen Sohnes D. Sie streitet mit der Beklagten darum, ob ihr auch für die Zeit ab Oktober 2012, in der D Freiwilligen Wehrdienst ableistet, Kindergeld zusteht.
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