FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.07.2008
6 K 263/05
Normen:
EStG § 7 Abs. 6 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1544

Kein Miterwerb eines Bodenschatzes und keine Absetzungen des Erwerbers für Substanzverringerung bei Verkauf eines unbebauten Grundstücks ohne eigenständige vertragliche Regelungen zu dem Bodenschatz

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2008 - Aktenzeichen 6 K 263/05

DRsp Nr. 2008/17220

Kein Miterwerb eines Bodenschatzes und keine Absetzungen des Erwerbers für Substanzverringerung bei Verkauf eines unbebauten Grundstücks ohne eigenständige vertragliche Regelungen zu dem Bodenschatz

1. Bodenschätze, zu denen auch Kiesvorkommen gehören, bilden bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich mit dem Grund und Boden eine Einheit, solange sie im Boden lagern und nicht abgebaut werden. Die Entdeckung oder allein die Tatsache des Bekanntseins eines Bodenschatzes reichen für die Annahme eines eigenständigen Wirtschaftsgutes noch nicht aus. Bei Veräußerung des Grundstücks ist für die Annahme eines Bodenschatzes als selbstständigem Wirtschaftsgut zudem immer erforderlich, dass der Erwerb unter dem Vorbehalt der Abbaumöglichkeit steht und dass die Vertragsparteien dem Bodenschatz durch Vereinbarung eines gesonderten Kaufpreises einen eigenständigen Wert beigemessen haben.