FG Nürnberg - Urteil vom 25.07.2007
III 149/06
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 3 ;

Kein Nachweis ausschließlich beruflicher Nutzung eines Pkw durch ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

FG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2007 - Aktenzeichen III 149/06

DRsp Nr. 2007/22876

Kein Nachweis ausschließlich beruflicher Nutzung eines Pkw durch ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Das Notieren der Fahrten durch den Steuerpflichtigen tagsüber auf Zettel, die (Zwischen-) Erfassung der Daten abends in einer Excel-Tabelle im mitgeführten Laptop und erst dann die - endgültige - Eingabe der Daten am Wochenende in ein elektronisches Fahrtenbuch, das auf auf einem anderen Rechner geführt wird, kann nicht als zeitnahe und hinreichend manipulationssichere Erfassung qualifiziert werden. Ein solches Fahrtenbuch ist ohne Vorlage der handschriftlichen Ursprungsaufzeichnungen nicht geeignet, eine ausschließlich berufliche Nutzung eines Pkw nachzuweisen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Umfang der privaten Kfz-Nutzung im Veranlagungszeitraum 2004.