FG Sachsen - Urteil vom 10.11.2004
7 K 557/03 (Ez)
Normen:
EigZulG § 11 Abs. 5 S. 3 § 11 Abs. 5 S. 1 § 2 Abs. 1 § 9 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 2 S. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; AO § 176 ;

Kein Neubau durch Sanierung eines Altbaus nur wegen Höhe der Aufwendungen; Änderung einer zunächst aufgrund einer OFD-Anweisung für einen Altbau gewährten Eigenheimzulagefestsetzung in Höhe von 5 % der Anschaffungskosten; Eigenheimzulage

FG Sachsen, Urteil vom 10.11.2004 - Aktenzeichen 7 K 557/03 (Ez)

DRsp Nr. 2005/1314

Kein "Neubau" durch Sanierung eines Altbaus nur wegen Höhe der Aufwendungen; Änderung einer zunächst aufgrund einer OFD-Anweisung für einen Altbau gewährten Eigenheimzulagefestsetzung in Höhe von 5 % der Anschaffungskosten; Eigenheimzulage

1. Hatte das FA aufgrund einer (zwischenzeitlich aufgehobenen) OFD-Verfügung, wonach eine Eigenheimzulage von 5 % gewährt werden konnte, wenn bei einer Altbausanierung die Kosten der Sanierungsarbeiten im Verhältnis zum Wert der Gebäudesubstanz höher waren, zunächst eine Zulage von 5 % festgesetzt, so kann dieser Bescheid nach § 11 Abs. 5 EigZulG geändert und eine Zulage von nur noch 2,5 % festgesetzt werden, wenn die Sanierungsarbeiten die Voraussetzungen für die Förderung als Neubau -Herstellung einer Wohnung bzw. einer bautechnisch neuen Wohnung- tatsächlich nicht erfüllt haben.