FG München - Urteil vom 01.06.2005
10 K 1047/03
Normen:
EStG § 62 § 63 Abs. 1 Nr. 1 § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei einem fast volljährigen Kind und nur kurzfristiger (mehrmonatiger) Haushaltsaufnahme

FG München, Urteil vom 01.06.2005 - Aktenzeichen 10 K 1047/03

DRsp Nr. 2006/20780

Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei einem fast volljährigen Kind und nur kurzfristiger (mehrmonatiger) Haushaltsaufnahme

1. Ein Pflegekindschaftsverhältnis besteht, wenn zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Kind ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern auf der Grundlage einer ideellen Dauerbindung besteht. 2. Dabei ist nicht allein auf die äußeren Lebensumstände, sondern darauf abzustellen, ob das Pflegekind in der Familie eine Einheit von Versorgung, Erziehung und Heimat findet, also wie zur Familie gehörig angesehen und behandelt wird. Dies ist nicht gegeben, wenn das Kind nach Eintritt der Volljährigkeit den Haushalt des Steuerpflichtigen bereits nach knapp sechs Monaten wieder aufgrund einer eigenverantwortlichen Entscheidung verlässt.

Normenkette:

EStG § 62 § 63 Abs. 1 Nr. 1 § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin für eine kurzzeitig in ihren Haushalt aufgenommene Waise einen Anspruch auf Kindergeld hat.

I.