LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.06.2015
6 Sa 451/14
Normen:
KSchG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 15.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 4351/13

Kein Recht auf Home-OfficeSoziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung nach Angebot von billigerweise anzunehmenden Änderungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.06.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 451/14

DRsp Nr. 2021/3472

Kein Recht auf Home-Office Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung nach Angebot von billigerweise anzunehmenden Änderungen

Orientierungssätze: Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Verlagerung des Arbeitsplatzes

Es besteht keine Pflicht zum Angebot von Home-Office durch den Arbeitgeber.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 15. Januar 2014 - 15 Ca 4351/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Änderungskündigung.