Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.06.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung im Streitverhältnis des Klägers zu dem Beklagten zu 1. wird gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ausgeschlossen.
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