FG Münster - Urteil vom 19.06.2009
14 K 1652/06 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9; EStG § 52 Abs. 24b;
Fundstellen:
EFG 2010, 49

Kein Schuldgeldabzug für staatliche niederländische (Fach-)Hochschule

FG Münster, Urteil vom 19.06.2009 - Aktenzeichen 14 K 1652/06 E

DRsp Nr. 2009/22895

Kein Schuldgeldabzug für staatliche niederländische (Fach-)Hochschule

1. Schuldgeldzahlungen an die niederländische A Hogscholen (AHS) - eine staatliche (Fach-)Hochschule - fallen nicht unter § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG. 2. Es besteht kein europarechtlicher Anspruch auf die Begünstigung staatlicher (Fach-)Hochschulen. Die Differenzierung zwischen Schulen in freier Trägerschaft und überwiegend privat finanzierten Schulen einerseits und staatlichen Schulen andererseits ist nicht europarechtswidrig.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9; EStG § 52 Abs. 24b;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Zahlungen, die die Kläger für die Ausbildung ihrer Tochter an der niederländischen A Hogescholen (AHS) erbracht haben.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Ihre Tochter T besuchte seit dem Sommer 2004 (Streitjahr) die AHS in N. Hier absolvierte sie ein sog. Fachhochschulstudium im Bereich Physiotherapie, das sie am 1. Oktober 2008 abgeschlossen hat. T lebte im Streitjahr zunächst noch im Haushalt der Kläger, ab dem 1. August 2004 wohnte sie in H.