FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.08.2001
3 K 189/99
Normen:
EStG § 3 Nr. 66 ;

Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei fehlender Sanierungseignung eines Teilschulderlasses durch mehrere Gläubiger

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2001 - Aktenzeichen 3 K 189/99

DRsp Nr. 2002/973

Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei fehlender Sanierungseignung eines Teilschulderlasses durch mehrere Gläubiger

Aus einem Teilerlass von Forderungen durch mehrere Gläubiger einer GmbH kann weder auf die Sanierungsabsicht noch auf die Sanierungseignung des Schulderlasses geschlossen werden, wenn die verbleibenden Schulden der GmbH gegenüber anderen Gläubigern, die sich nicht an einem Schulderlass beteiligt haben, einen wesentlichen Teil der Gesamtverbindlichkeiten ausmachen und auch andere ergänzende Maßnahmen, die eine ungefährdete und ertragreiche Fortführung der GmbH erwarten lassen, nicht getroffen worden sind.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 66 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Ertrag aus dem Erlass bestimmter Kaufpreisschulden und von Grunderwerbsteuer als Sanierungsgewinn steuerfrei ist (§ 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG - in Verbindung mit § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz - EStG -).