FG Thüringen - Urteil vom 29.03.2007
IV 203/06
Normen:
EStR 2001 R 131 Abs. 2 S. 3, 4; EStG § 4 Abs. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 § 5 Abs. 1 ; AO (1977) § 163 § 148 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 996

Kein Übergang von der Aktivierung des Feldinventars eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Nichtaktivierung

FG Thüringen, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen IV 203/06

DRsp Nr. 2007/9169

Kein Übergang von der Aktivierung des Feldinventars eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Nichtaktivierung

Entscheidet sich ein Landwirt bei der ihm durch die Finanzverwaltung in R 131 Abs. 2 EStR 2001 eingeräumten - erstmaligen - Wahl, das Feldinventar zu aktivieren oder nicht zu aktivieren, für eine Aktivierung, kann er nicht dazu überzugehen, in einem späteren Kalenderjahr (2003) das Feldinventar gewinnwirksam nicht mehr zu aktivieren (entgegen BFH, Beschluss v. 10.8.2004, I B 212/03).

Normenkette:

EStR 2001 R 131 Abs. 2 S. 3, 4; EStG § 4 Abs. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 § 5 Abs. 1 ; AO (1977) § 163 § 148 ;

Tatbestand:

Umstritten ist, ob der Kläger, nachdem er das Feldinventar seines gewerblichen landwirtschaftlichen Betriebes aktiviert hatte, im Kalenderjahr 2003 dazu übergehen kann, dieses Inventar erfolgswirksam nicht mehr zu aktivieren.