FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.05.2014
10 K 14253/12
Normen:
EStG § 79 S. 1; EStG § 10a Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 6

Kein unmittelbarer Anspruch auf Riester-Förderung für von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreite Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2014 - Aktenzeichen 10 K 14253/12

DRsp Nr. 2014/9449

Kein unmittelbarer Anspruch auf Riester-Förderung für von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreite Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

1. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Altersvorsorgezulage. 2. Der Ausschluss von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiter Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der unmittelbaren Zulageberechtigung nach §§ 79, 10a EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 79 S. 1; EStG § 10a Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand: