FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.04.2005
14 K 6/99
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2a ; BGB § 705 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1185
EFG 2005, 1510

Kein verdecktes Gesellschaftsverhältnis bei bloßem Zusammenwirken von Eheleuten an Grundstücksgeschäften der betagten Mutter der Ehefrau

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2005 - Aktenzeichen 14 K 6/99

DRsp Nr. 2005/8835

Kein verdecktes Gesellschaftsverhältnis bei bloßem Zusammenwirken von Eheleuten an Grundstücksgeschäften der betagten Mutter der Ehefrau

1. Für die Annahme einer Mitunternehmerschaft genügt auch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis. Ob ein solches Gesellschaftsverhältnis vorliegt, ist unabhängig von der formalen Bezeichnung der zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. 2. Ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis setzt - zumindest - eine konkludente Gesellschaftsgründung voraus. Aus dem bloßen Zusammenwirken von Ehegatten beim Erwerb und der Veräußerung sowie der Finanzierung von Grundstücksgeschäften der betagten Mutter der Ehefrau kann eine konkludente Gesellschaftsgründung nicht gefolgert werden.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2a ; BGB § 705 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erfüllt sind und falls dies zu bejahen sein sollte, ob ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 Abgabenordnung (AO) vorliegt.