FG Nürnberg, vom 21.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen I 155/2003
Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4 KStG 1999 bei bloßer Umschichtung der Finanzanlagen sowie bei fehlendem zeitlichen Zusammenhang zwischen Zuführung neuen Betriebsvermögens und Veräußerung der Geschäftsanteile
BFH, Urteil vom 26.05.2004 - Aktenzeichen I R 112/03
DRsp Nr. 2004/16671
Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4KStG 1999 bei bloßer Umschichtung der Finanzanlagen sowie bei fehlendem zeitlichen Zusammenhang zwischen Zuführung neuen Betriebsvermögens und Veräußerung der Geschäftsanteile
»1. Die bloße Umschichtung der Finanzanlagen einer Körperschaft ist keine Zuführung neuen Betriebsvermögens i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1999 (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 8. August 2001 I R 29/00, BFHE 196, 178, BStBl II 2002, 392).2. Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1999 setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein zeitlicher Zusammenhang besteht. Dieser ist nicht gegeben, wenn die GmbH zunächst ihren Unternehmenszweck umgestellt und die neue Tätigkeit mit verändertem Betriebsvermögen aufgenommen hat und mehr als acht Jahre später die Gesellschaftsanteile veräußert werden.«