FG München - Urteil vom 19.07.2007
5 K 1289/05
Normen:
AO (1977) § 227 § 234 Abs. 2, AO § 240 Abs. 1 S. 5 § 370 ; FGO § 102 ; ;

Kein Vollerlass von Säumniszuschlägen bei fehlender wirtschaftlicher Auswirkung; Erlasswürdigkeit bei Steuerverkürzung

FG München, Urteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen 5 K 1289/05

DRsp Nr. 2007/16919

Kein Vollerlass von Säumniszuschlägen bei fehlender wirtschaftlicher Auswirkung; Erlasswürdigkeit bei Steuerverkürzung

1. Persönliche Billigkeitsgründe für den Vollerlass von Säumniszuschläge liegen nicht vor, wenn er sich auf die konkrete wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen nicht auswirken könnte, da die Einkünfte und das Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen. 2. Ein Steuerpflichtiger ist nicht erlasswürdig, wenn er seine steuerlichen Erklärungspflichten wiederholt und über Jahre hinweg verletzt und dadurch auch Steuern verkürzt sowie erhebliche Steuerstraftaten begangen hat, für die eine Freiheitsstrafe zu verbüßen ist.

Normenkette:

AO (1977) § 227 § 234 Abs. 2, AO § 240 Abs. 1 S. 5 § 370 ; FGO § 102 ; ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin über einen bereits gewährten Hälfteerlass hinausgehend weitere Säumniszuschläge in Höhe von 367.826,89 EUR ganz oder teilweise zu erlassen sind.

I.

Für die Klägerin waren beim Zentralfinanzamt München, dem Beklagten, ursprünglich Säumniszuschläge von 854.991,98 EUR aufgelaufen. Diese bezogen sich auf Einkommensteuer 1992 bis 1994, 1996, 1997, 1999 und 2000 sowie den Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 1992, 1996, 1997 und 2000.