I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Treuhänder in dem am 25. März 2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des X (Insolvenzschuldner). Dieser war zusammen mit seiner Ehefrau zunächst beim FA L zur Einkommensteuer veranlagt worden. Nachdem er seinen Wohnsitz in den Zuständigkeitsbereich des FA F verlegt hatte, gab er dort Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2002 bis 2004 ab. Aus den daraufhin ergangenen Einkommensteuerbescheiden ergaben sich für die Veranlagungszeiträume 2003 und 2004 jeweils Erstattungsansprüche (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), die das FA F durch Überweisung auf das gemeinsame Konto des Insolvenzschuldners und seiner Ehefrau erfüllte.
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