Der Kläger ist Eigentümer einer Eigentumswohnung in K. Die Wohnung war bis März 1995 vermietet und stand danach leer. Der Kläger bemühte sich in der Folge zunächst um eine erneute Vermietung und danach parallel sowohl um die Vermietung als auch um den Verkauf der Wohnung, wobei er u. a. in der regional erscheinenden Zeitung Verkaufs- und Vermietungsanzeigen schaltete.
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