Streitig ist, in welcher Höhe Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes angefallen sind, als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|